Corona ÖFFNUNGSVERORDNUNG AKTUELL
(Auf Verordnung der Regierung, wieder verschärfte Regelung nur in Wien)
Alle Angaben ohne Gewähr!
Registrierungspflicht beim Eintritt
Regeln derzeit in Wien:
Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln. Für Kinder im schulpflichtigen Alter (6 bis 12 Jahre) wird der „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis anerkannt, ansonsten gilt für diese Altersgruppe 3G.
Schulpflichtige Kinder von zwölf bis 15 Jahren einen 2,5-G-Nachweis erbringen, das heißt geimpft, genesen oder PCR-getestet sein (PCR gilt 48 Stunden ab Abnahme).
Ab 15 Jahren gilt die 2G Regel:
Es gilt die 2-G-Regel. Kund*innen bzw. Besucher*innen müssen geimpft oder genesen sein
Für die Richtigkeit des vorgezeigten Nachweise haftet der Überbringer.
GEBURTSTAGSPARTYS AUF ANFRAGE UNTER office@familyfun.at
Bitte befolgt die Anweisungen unserer Mitarbeiter, sie sind für eure Sicherheit da!