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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen & DSGVO

 

Family Fun Event & Marketing GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich:
Family Fun Event & Marketing GmbH (nachfolgend kurz „Family Fun“ genannt) betreibt das Family Fun Kinderspielareal in der Breitenleerstraße 77, 1220 Wien. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Family Fun und Konsumenten oder Unternehmern, insbesondere auch jene im Fernabsatz sowie jene über die Benützung oder Betretung der Anlagen, zwischen der Family Fun und ihren Besucherinnen und Besuchern einschließlich Vertragspartnern und Werkunternehmern, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung unabhängig ob die Benutzung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Diese AGB finden sich ausgehängt im Eingangsbereich der Halle und/oder sind abrufbar unter der website familyfun.at. Mit dem Betreten des Areals von Family Fun stimmt der Besucher/die Besucherin, der Vertragspartner/ die Vertragspartnerin ausdrücklich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Spielregeln der Family Fun zu und erklärt damit diese auch gelesen und verstanden zu haben. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten dabei ausdrücklich als ausgeschlossen. Als Anlagen der Family Fun sind alle am Standort Breitenleerstraße 77, 1220 Wien, stehenden Einrichtungen und Installationen zu verstehen, insbesondere der Indoorspielbereich samt Geräten, der Gastrobereich, die Outdoorspielanlage und der Parkplatz, wobei die Aufzählung nur beispielhaft ist.
Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht anerkannt, außer Family Fun hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von Family Fun gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen. Die AGB gelten fortan auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte zwischen Family Fun und dem Kunden/der Kundin.

2. Vertragsabschluss:
2.1. Vertragsabschluss im Fernabsatz:
Geschäftsbeziehungen im Fernabsatz sind solche, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer geeigneter Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. Unter dem Begriff Fernkommunikationsmittel werden unter anderem das Internet und die elektronische Post (E-Mail) verstanden.
2.1.1. Für einen Vertragsabschluss im Fernabsatz ist das Reservieren unter wahrheitsgemäßer Angabe des Vornamens, Nachnamens, E-Mail-Adresse und PLZ auf office@familyfun.at notwendig. Sämtliche Informationen finden sie dabei auf der website https://familyfun.at der Family Fun Event & Marketing-GmbH, Breitenleerstraße 77, 1220, Wien, Österreich, Firmenbuch-Nr.: 202313w, Handelsgericht Wien. Telefon.: +43 (0)1 / 236 70 70
2.1.2. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, seine/ihre Buchungsdaten vertraulich zu behandeln und vor einem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
2.1.3. Die Darstellung des Produktsortiments auf https://familyfun.at/, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sämtliche Angebote sind bis zur Annahme des Angebotes auf Abschluss eines Vertrages durch Family Fun unverbindlich und freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Beschreibungen der Anlagen, Farbdarstellungen und dergleichen mehr sind ungefähre Angaben.
2.1.4. Die Annahme der Reservierung durch Family Fun erfolgt durch eine weitere E-Mail. Mit dieser E-Mailbestätigung ist der Vertrag zustande gekommen. Diese E-Mailbestätigung berechtigt zum Bezug der gebuchten Eintrittskarte(n) zur reservierten Zeit und enthält die Belehrung über jeweilige Rücktritts und Stornorechte.
2.1.5. Family Fun steht es frei Anfragen auf Reservierungen nicht anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt im freien Ermessen von Family Fun. Nimmt Family Fun eine Reservierung nicht an, erhält der Kunde eine entsprechende Nachricht.
2.2. Vertragsabschluss vor Ort:
2.2.1. Der Vertragsabschluss vor Ort erfolgt direkt im Kassabereich unter Einbeziehung dieser AGB.
2.2.2. Die maximale Anzahl der Kunden/Kundinnen in den Anlagen ist begrenzt. Sollten die Anlagen bereits durch Online-Reservierungen ausgebucht sein, so kann der Vertragsabschluss vor Ort durch Family Fun abgelehnt werden.

3. Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzugszinsen und Mahnspesen:
3.1. Die auf https://familyfun.at/ genannten sowie die im Kassabereich angeschlagenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro. Family Fun behält sich das Recht auf Preisanpassung bis zum tatsächlichen Besuch der Einrichtungen ausdrücklich vor, insbesondere bei Steigerungen der Energiepreise und sonstiger Bewirtschaftungskosten, wenn zwischen dem Leistungsaustausch mehr als ein Monat liegt.
3.2. Die Zahlung erfolgt alternativ in Bar, per Maestro, VISA Card oder Master Card. Die Zahlungen werden mit dem Zustandekommen des Vertrags fällig.
3.3. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Family Fun berechtigt, bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchergeschäften 4% p.a. zu verrechnen.
3.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die Family Fun entstandenen Mahn- und Inkasso-Spesen zu ersetzen; diese umfassen insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkasso-Institutes oder Rechtsanwaltes sowie bei selbstbetriebenem Mahnwesen € 20,– pro erfolgter Mahnung. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden in Folge Nichtzahlung abhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
3.5. Eine Barablöse von Gutscheinen oder Aktionen ist nicht möglich. Zahlungen, ob durch Barzahlung, Kredit- oder EC-Karte, können nicht in bar rückerstattet werden. Sie erhalten einen Wertgutschein, den Sie beim nächsten Eintritt einlösen können.
3.6. Wechselgeld und Rechnungen müssen sofort kontrolliert werden, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3.7. Für Geburtstagspartys, welche bedingungsgemäß zumindest ein Monat im Vorhinein bestellt werden müssen, gilt eine Stornofrist von 10 Tagen vor dem reservierten Termin. Bei Einhaltung dieser Frist, besteht die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten einen Ersatztermin zu buchen. Sollte dies nicht erwünscht sein, erfolgt nach Zugang ihrer Rücktrittserklärung unter Bekanntgabe der Bankdaten innerhalb von 14 Tagen die Rückzahlung der Anzahlung. Im Falle einer Barzahlung gilt dasselbe für eine Rückerstattung an unserer Rezeption.

4. Benützung der Anlagen:
4.1. Pflichten der Kunden/Kundinnen:
4.1.1. Kunden/Kundinnen sind verpflichtet bei jedem Besuch der Anlagen eine Eintrittskarte zu erwerben. Kauft ein Kunde/eine Kundin für mehrere Kunden/Kundinnen Eintrittskarten bzw. reserviert er Produkte von Family Fun, so ist er/sie verpflichtet, diese AGB den einzelnen Kunden/Kundinnen zur Kenntnis zu bringen.
4.1.2. Die Kunden/Kundinnen willigen ein, sich vor dem Benützen der Anlagen einer Einweisung zu unterziehen und die angebrachten Hinweisschilder samt Sicherheitsregeln und der Hausordnung zu beachten. Sie verpflichten sich weiters, Rücksicht auf Andere zu nehmen und diese nicht zu behindern oder zu gefährden.
4.1.3. Die Kunden/Kundinnen sind unabhängig von der Verursachung verpflichtet, allfällige Beschädigungen an den Anlagen unverzüglich zu melden.
4.2. Benützung der Anlagen durch Minderjährige: 4.2.1. Das Areal ist täglich je nach Saison und Ferienzeiten von frühestens 9:00, 11:00 bzw. 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Saisonelle Änderungen der Öffnungszeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Besuch des Spielplatzes Family Fun ist grundsätzlich nur für Kinder bis 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder der Erziehungsberichtigen erlaubt. Der Kleinkinderbereich „Kiddyworld“ ist dabei nur für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr reserviert und darf von älteren Kindern nicht mehr benutzt werden. 4.2.2. Kinder und Minderjährige vor Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen die Anlagen nur zu den vorher verlautbarten und angebotenen Öffnungszeiten, ausnahmslos in Begleitung und unter Aufsicht eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten nutzen. Der den Minderjährigen begleitende Elternteil oder Erziehungsberechtigte hat den Minderjährigen zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser nur jene Anlagen benutzt, die seinen physischen und psychischen sowie sportlichen Fähigkeit entsprechen,
keine Beschädigungen oder ein widmungswidriger Gebrauch eintritt und dass der Minderjährige die Bestimmungen dieser AGB – soweit ihn/sie betreffend – einhält.
4.2.3. Minderjährige im Alter von 13-16 Jahren wird der Eintritt nur in Begleitung von Geschwistern bis zur Vollendung des 12.ten Lebensjahres (gemäß Punkt 4.2.2.) und in Begleitung eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten gestattet. Auch diese minderjährige Begleitperson muß geistig/körperlich geeignet und von den Eltern oder Erziehungsberechtigten beaufsichtigt sein, welche sämtliche Minderjährigen zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen haben, dass dieser nur jene Anlagen benutzt, die ihren physischen und psychischen sowie sportlichen Fähigkeiten entsprechen und dass sämtliche dieser Minderjährigen die Bestimmungen dieser AGB – soweit ihn/sie betreffend – einhält.
4.2.4. Jugendliche/Minderjährige ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen die Anlagen selbst mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten NICHT benutzen, selbst wenn die für die Benützung der Anlagen erforderliche physische und psychische Gesundheit/Eignung sowie die Einsichtsfähigkeit über die mit der Benützung verbundenen Gefahren gegeben ist, und sie die Bestimmungen und Sicherheitsregeln einhalten können. Die Ausnahme ist die Begleitung eines Geschwisterteiles im Beisein der Eltern gemäß Punkt 4.2.3. oder wenn der/die Minderjährige bereits selbst Elternteil geworden ist, das 15.te Lebensjahr bereits vollendet hat und bei voller Erziehungsfähigkeit selbst mit dem eigenen Kind kommt!
4.2.5. Jugendliche/Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Zuge des Besuchs einer Schulgruppe dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung das Family Fun besuchen.
4.3. Essen und Trinken
Im Spielbereich ist der Konsum von Speisen und Getränken (insbesondere Süßigkeiten und Kaugummis) ausnahmslos verboten, dazu gibt es den Gastronomiebereich. In den Anlagen (mit Ausnahme des Gastronomiebereiches) dürfen Glasflaschen nicht verwendet werden. Ebenso ist es untersagt, Speisen oder Getränke, die außerhalb der Anlagen erworben wurden, in die Anlagen von Family Fun mitzunehmen und zu verzehren.
4.4. Kleidung
4.4.1. Die Anlagen mit Ausnahme der Gastronomieräumlichkeiten, der Sanitäranlagen, des Eingangsbereiches, und des Kassenbereiches, dürfen ausschließlich mit rutschfesten Socken benutzt werden.
4.4.2. Zur Vermeidung von Verletzungen ist bei der Benützung der Anlagen geeignete Kleidung zu tragen. Die Spielflächen dürfen nur ohne Taschen (Handtaschen, Rucksäcke, etc.) betreten und benutzt werden. Bei der Benützung der Anlagen dürfen keine Schmuckstücke (wie Ringe, Armreifen und – bänder, Halsketten, etc.) getragen werden. Darüber hinaus ist bei der Benützung der Anlagen das Benützen von Handys und anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, verboten.
4.5. Tiere:
Die Mitnahme von Tieren ist mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden untersagt.
4.6. Anordnungen der Mitarbeiter von Family Fun:
Vertragspartner und Kunden/Kundinnen haben zu ihrer eigenen Sicherheit Anweisungen sowie Anleitungen zur ordnungsgemäßen Anlagennutzung durch Mitarbeiter stets Folge zu Leisten.
4.7. Benützungsumfang der Anlagen:
4.7.1. Der Besucher/die Besucherin nimmt zur Kenntnis, dass es zu technischen Ausfällen der Spielanlagen kommen kann. Im Falle eines Ausfalls einzelner Spielanlagen oder für die Dauer von Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können der Spielplatz kurzfristig oder einzelne Spielstationen gesperrt und außer Betrieb gesetzt werden. Der Besucher/die Besucherin hat in diesem Fall zumutbarer geringfügig und sachlich gerechtfertigter Benützungseinschränkungen keinen Anspruch auf Geldersatz für eine außer Betrieb gesetzte Spielstation beziehungsweise auch kein Recht auf einen gleichartigen Ersatz.
4.7.2. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Family Fun sind aus begründetem Anlass berechtigt, mit Kunden/Kundinnen, insbesondere mit Minderjährigen, eine Überprüfung ihrer sportlichen Fertigkeiten durchzuführen und die Benutzung der Anlagen durch diese Kunden/Kundinnen soweit erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Anlagen zu beschränken (z.B. nur die Benützung eines für Anfänger geeigneten Bereiches der Anlagen zu gestatten), ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Eintrittspreises begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt insbesondere die Einschätzung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin aufgrund seiner Erfahrung und Wahrnehmung dar, dass durch den Kunden/die Kundin Gefahren für ihn selbst oder andere Kunden/Kundinnen ausgehen.
4.7.3. Ausschluss und Haftung von Besuchern/Besucherinnen
Kinder beziehungsweise Besucher/Besucherinnen können von der Benutzung des Areals und deren Einrichtungen ausgeschlossen werden, wenn sie oder ihre Erziehungsberechtigten/Aufsichtspersonen der Hausordnung, den guten Sitten und/oder allgemeinen Rechtsvorschriften zuwiderhandeln bzw. den Anordnungen des Personals der Family Fun trotz Abmahnung nicht Folge leisten. Das Ausschlussrecht besteht auch im Fall, dass die Aufsichtspflicht allein nicht verletzt wird. Family Fun ist ferner berechtigt, im Falle eines unleidlichen Verhaltens einzelner Kinder diese für eine bestimmte Zeitdauer von der Benutzung des Spielplatzes auszuschließen. Dasselbe gilt auch für erwachsene Personen bei unleidlichem, anstößigem, sittenwidrigem, beleidigendem oder gesetzwidrigem Verhalten. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis nicht – auch nicht anteilig -zurückerstattet. Auch für Jahreskartenbesitzer/Innen, die aufgrund der angeführten Ausschlussgründe von der Benutzung des Spielplatzes ausgeschlossen werden, gibt es keine Rückerstattung auf den Preis der Jahreskarte. Im Falle der mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung oder Zerstörung der Anlagen sowie der Einrichtungen des Kinderspielareals ist der Besucher/die Besucherin oder sein Erziehungsberechtigter zum Ersatz des entstandenen Schadens samt Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Diebstahl und mutwillige Beschädigung werden umgehend zur Anzeige gebracht. Für Schäden,
welche durch Kinder auf dem Spielplatz mutwillig verursacht werden, haften deren Eltern nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
4.8. Risiko bei der Benützung der Anlagen:
Die Benützung und der Aufenthalt in sämtlichen Anlagen erfolgen auf eigene Gefahr, was auch für den unbewachten Parkplatz gilt. Der Kunde/die Kundin bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass
(i) die Benützung der Anlagen mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Sicherheitsvorkehrungen das Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringen kann,
(ii) die in den Anlagen ausübbaren Sportarten, stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischen Könnens erfordern,
(iii) die in den Anlagen ausübbaren Sportarten, insbesondere in der Gruppe bzw. bei stark besuchter Anlage, noch zusätzliche Risiken und Gefahren mit sich bringen,
(iv) insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der Anlagen, erhöhte Gefahren entstehen können.
Der Vertragspartner/Kunde/die Kundin nimmt alle mit der Benützung der Anlagen verbunden Risiken und Gefahren aus freiem Willen in Kauf.

5. Haftung von Family Fun:
Eine Haftung von Family Fun wird vereinbarungsgemäß – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen! Die Benutzung darf nur im Rahmen der Nutzungsvorschriften, wie etwa den Spielregeln und der Hausordnung, erfolgen. Family Fun übernimmt keine Aufsichtspflichten der Besucher/Besucherinnen und Vertragspartner. Family Fun haftet nicht für Verletzungen und Schäden, die Kindern oder anderen Besuchern/Besucherinnen des Kinderspielareals aufgrund der Nichtbefolgung von Anweisungen beziehungsweise eigener unsachgemäßer Benutzung entstehen. Hierfür haften die Besucher/Besucherinnen selbst oder die Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte der Kinder. Family Fun haftet insbesondere weiters nicht für Verletzungen, die sich Kinder untereinander zufügen, nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen sowie nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines anderen Besuchers/einer Besucherin entstehen. Die Pflicht von Family Fun zum Ersatz eines Schadens an der Person oder sonstiger Schäden ist auch für den Fall ausgeschlossen, dass Family Fun oder eine Person, für die Family Fun einzustehen hat, den Schaden nur leicht fahrlässig verschuldet hat.
Diese Regelungen gelten auch für den Zeitraum einer Geburtstagsfeier. Von den Benutzern/Benutzerinnen des Kinderspielplatzes, bzw. den Aufsichtspersonen wird erwartet, dass alle von ihnen wahrgenommenen Zuwiderhandlungen Dritter und festgestellte Mängel an den Spieleinrichtungen und Anlagen den Mitarbeitern von Family Fun, bzw. der Geschäftsleitung in der Rezeption unverzüglich gemeldet werden.
Für Verbraucher gilt dieser Ausschluss hinsichtlich leichter Fahrlässigkeit von Family Fun oder Personen, für die Family Fun einzustehen hat, nicht bei Personenschäden. Family Fun
haftet bei Verletzungen durch schadhafte Anlagen Verbrauchern bei sonstigen Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Datenschutz, Fotos und Filme:
Es gilt die gesondert vor Ort und auf der Website von Family Fun publizierte Datenschutzerklärung der Family Fun Event & Marketing GmbH samt der allgemeinen Nutzungsbedingungen für das digitale Kundenbindungsprogramm der Family Fun Event & Marketing GmbH, falls Sie diese App in Anspruch nehmen wollen.
Dabei ist es gerade bei Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern oder anderen Anlässen üblich, dass fotografiert wird. Dadurch kann es vorkommen, dass Besucher insbesondere Kinder auf unseren Fotos abgebildet werden. Diese Fotos werden von Family Fun ausschließlich für eigene Werbezwecke (z.B. Homepage, Facebook, Instagram und Werbefolder) verwendet und nicht kommerziell vermarktet oder verkauft.
Mit dem Erwerb eines Eintrittstickets gibt der Kunde/die Kundin Family Fun sein Einverständnis dafür, dass in den Anlagen durch Mitarbeiter oder durch von Family Fun beauftragte Dritte Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen der Kunde/die Kundin erkennbar sein kann, und diese zur Bewerbung der Anlagen, insbesondere zur Präsentation der Anlagen, auf der Website, Instagram sowie auf dem Facebook-Auftritt entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen, jedoch können die Kunden/Kundinnen von Family Fun, die sich oder ihre Kinder auf unseren Fotos wiederfinden, jederzeit dies Widerrufen und um Löschung des Bildmaterials unter office@familyfun.at ersuchen, was daraufhin von Seiten der Family Fun umgehend veranlasst wird.
Davon unberührt können Sie ihr Recht am eigenen Bild gegenüber jedermann im Anlassfall ausüben, insbesondere wenn andere Besucher/innen dieses nicht beachten. Wenden sie sich in diesem Fall sofort auch an das Personal von Family Fun.
Family Fun betreibt zum Schutze der Vertragspartner, Besucher und Mitarbeiter sowie der Anlagen selbst ein Videoüberwachungssystem gegen Diebstahl, persönliche Angriffe und Übergriffe, Fehlverhalten, Aufklärung bei Unfällen, Vandalismus sowie zur Beweissicherung und Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten. Die Videoüberwachung im Family Fun erfolgt unter den notwendigen Voraussetzungen nach dem Datenschutzrecht, insbesondere werden die Aufzeichnungen nur im notwendigen Ausmaß und nur im gebotenen Anlassfall gesichtet und gegebenenfalls Täter identifiziert sowie datenschutzrechtlich dokumentiert und nur über einen notwendigen Zeitraum gespeichert. Ausgenommen davon sind nicht öffentliche Räume, wie den Garderoben, Duschen und Sanitäranlagen. Die Aufnahmen werden maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht. In Ausnahmefällen und nur für den Fall eines außergewöhnlichen Ereignisses (z.B. Unfall, Diebstahl, etc.) können einzelne Aufnahmen zu Beweiszwecken über 72 Stunden gespeichert werden. Mit dem Erwerb eines Eintrittstickets gibt der Vertragspartner/ der Kunde/die Kundin Family Fun sein Einverständnis für diese Maßnahme. Die Zustimmung zur Videoüberwachung ist Voraussetzung für den Eintritt und die Benutzung der Anlage.
7. Herrenlose Sachen, Fundgegenstände:

7.1. Herrenlose Sachen:
Als herrenlose Sachen bzw. derelinquierte Fahrnisse werden Gegenstände qualifiziert, bei denen vermutet wird, dass der ursprüngliche Eigentümer/Eigentümerin den Besitz in der Absicht aufgegeben hat, auf das Eigentum zu verzichten. Es handelt sich hierbei beispielweise um gebrauchte Kleider, Turnschuhe, Sportleibchen, Regenschirme, Trinkflaschen, Rucksäcke und Taschen aller Art sowie sonstige Gegenstände geringen Wertes. Diese werden zeitnah entsorgt und nicht aufbewahrt.
7.2. Fundgegenstände:
Fundgegenstände von erheblicher Bedeutung, das sind solche, deren gemeiner Wert EUR 40,00 übersteigt oder bei denen erkennbar ist, dass sie für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung sind (beispielsweise Dokumente, Schlüssel, Schmuck etc.) werden bei der zuständigen Fundbehörde abgegeben. Wird die gefundene Sache binnen Jahresfrist von keinem Verlustträger/Verlustträgerin angesprochen, so geht das Eigentumsrecht am Fund auf Family Fun über.

8. Sonstige Vertragsbestimmungen:
8.1. Vertragssprache und Erfüllungsort:
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der obgenannte Firmensitz von Family Fun.
8.2. Schriftlichkeitsgebot:
Mündliche Zusagen erlangen vereinbarungsgemäß keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.
8.3. Anwendbares Recht:
Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als auf österreichisches Recht verweisen..
8.4. Gerichtstand:
Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus dem Vertrag oder über die AGB entstehen, wird ausschließlich das am Sitz von Family Fun sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig von dieser Gerichtsstandvereinbarung ist Family Fun berechtigt, nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen den Kunden/die Kundin an jedem Ort und vor jedem Gericht geltend zu machen, welches nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere vor dem Sitz – bzw. Wohnsitzgericht des Kunden/der Kundin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind und im Inland Ihren
Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Inland beschäftigt sind, so können Sie davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel Ihr Wohnsitz, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Ihr Ort der Beschäftigung liegt.
8.5. Salvatorische Klausel:
Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB und Nutzungsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und durchsetzbar. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten einvernehmlich durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt sinngemäß für allfällige Lücken in den AGB und Nutzungsbestimmungen.
8.6. Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Der Kunde willigt ein, dass nachfolgende personenbezogene Daten, nämlich Identifikationsdaten, Adressdaten zum Zweck der Dokumentation, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Marketing und zur Zusendung von E-Mails durch die Family Fun Event & Marketing GmbH verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: office@familyfun.at jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Kunden kommt überdies das Recht auf Auskunft der über ihn erhobenen personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung zu. Das Ansuchen auf Auskunft bzw. Berichtigung kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: office@familyfun.at gestellt werden.

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen für das digitale Kundenbindungsprogramm der Family Fun Event & Marketing GmbH finden sie unter:

https://familyfun.at/info/agb-kundenbindungsprogramm-app/

Datenschutzerklärung ( DSGVO) der Family Fun Event & Marketing GmbH

Diese Erklärung beschreibt, wie Familyfun Event & Marketing GmbH, Breitenleerstr. 77 in 1220 Wien („wir“) Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, vertiefte Details finden sie unter: https://familyfun.at/datenschutzerklarung/ .

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Zwecke der Datenverarbeitung
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:
Zur Begründung, Verwaltung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung und zur Stärkung der bestehenden Kundenbeziehung bzw. zum Aufbau einer neuen Kundenbeziehung, zum Zwecke der Information über unser Dienstleistungsangebot (Marketing) sowie informative Neuigkeiten rund um Familyfun und seine Partner.
Dazu verwenden wir die von unseren Kunden freiwillig zur Verfügung gestellten Daten von:
Familyfun Jahreskarten wenn sie eine Mailadresse angegeben haben
Familyfun Geburtstagspartys wenn sie eine Mailadresse angegeben haben
Freiwillige Newsletteranmeldungen, online oder in schriftlicher Form mit der Mailadresse

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. Änderung der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu berichtigen oder ganz bzw. teilweise zu löschen, insbesondere wenn neu entstehende gesetzliche Anforderungen oder technische Entwicklungen eine entsprechende Anpassung dieser Datenschutzbestimmungen erforderlich machen.

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